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Informationen zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Nutzen Sie jetzt die neue Freiheit für Ihr TV-Erlebnis

Profitieren Sie als Mieter von den Änderungen bei den Kabel-TV-Gebühren


Häufig gestellte Fragen zum Nebenkostenprivileg


Was bedeutet das Nebenkostenprivileg und dessen Wegfall?

Das Nebenkostenprivileg ermöglichte es bisher Vermietern von Mehrparteienhäusern die Kabel-TV-Gebühren über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterinnen und Mieter weiterzuleiten. Diese Regelung ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Anschlusses.

Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes darf der Kabel-TV-Anschluss ab 01. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen Betroffene entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Anschluss behalten oder auf eine andere Art des Fernsehempfangs wechseln möchten.

Somit können Verbraucherinnen und Verbrauchern von nun an frei über ihr TV-Erlebnis und Anbieter entscheiden.

Wann wird das Nebenkostenprivileg aufgehoben?

Schon im Dezember 2021 wurde die Gesetzesänderung zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs verabschiedet. Seitdem und noch bis Ende Juni 2024 besteht eine Übergangsfrist, während die Kabel-TV-Gebühren nach wie vor über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen.

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss weiter nutzen möchten oder auf eine Alternative umsteigen wollen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kabel-TV-Gebühren nicht weiter über die Nebenkosten abrechenbar.

Woher weiß ich, dass ich davon betroffen bin?

Sie können auf Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung oder im Mietvertrag sehen, ob Sie aktuell Kabel-TV-Gebühren zahlen.

Was passiert, wenn ich mich für keinen neuen TV-Anbieter entscheide?

Sollten Sie einen Kabel-TV-Anschluss nutzen und sich bis zum 30. Juni 2024 weder für einen neuen Vertrag mit Ihrem bisherigen Kabel-TV-Anbieter noch für einen neuen TV-Anbieter entscheiden, kann es sein, dass das TV-Signal deaktiviert wird und Sie kein Fernsehen mehr schauen können.

Entscheiden Sie sich schon heute für eine TV-Alternative, zum Beispiel ZuhauseTV von swb.

Ergeben sich durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs Vorteile?

Der große Vorteil ist, dass Sie Ihre Art des Fernsehempfangs (Kabel-TV, Satellit, IPTV) zukünftig frei wählen können.

Mit ZuhauseTV erleben Sie bestes Entertainment. ZuhauseTV bietet Ihnen mit nur einer Oberfläche Zugriff auf klassisches Fernsehen sowie eine Vielzahl an Filmen, Serien, Dokumentationen und Co. aus den Mediatheken. Genießen Sie die Option des klassischen Fernsehens kombiniert mit Komfortfunktionen wie „Replay“, „Restart“ und „Timeshift“, wodurch Sie ihre Lieblingssendungen nie wieder verpassen.

Mit dem modernen ZuhauseTV-UHD-Receiver im attraktiven Design können Sie ZuhauseTV optimal nutzen. Ob auf Fernseher, Smartphone, Tablet oder Laptop – schauen Sie auf bis zu 5 Endgeräten zeitgleich mit bis zu 3 parallelen Streams eines Senders. Darüber hinaus gibt es Entertainment-Angebote, die Sie dazu buchen können – und das alles ist monatlich kündbar. Informieren Sie sich jetzt.

Welche Alternativen zu Kabel-TV gibt es?

Sie können alternativ zum Kabelfernsehen über Satellit, Antenne oder das Internet (IPTV) fernsehen. Eine solche IPTV-Lösung ist ZuhauseTV von swb. Mit ZuhauseTV können Sie ganz einfach über Ihre Internetverbindung von swb fernsehen und streamen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihren Fernseher mit HDMI-Anschluss. Erfahren Sie jetzt mehr über ZuhauseTV von swb.

Ist es möglich, jetzt schon einen neuen TV-Vertrag abzuschließen?

Ja, das ist möglich. Falls Sie bereits entschieden haben, kein Kabelfernsehen mehr nutzen zu wollen, kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über die ZuhauseTV-Optionen zu erfahren.

Sie sind sich noch nicht ganz sicher? Denken Sie in Ruhe darüber nach, welchen TV-Empfangsweg Sie in Zukunft nutzen möchten. Sie können sich hier vorab registrieren und wir informieren Sie kurz vor dem Auslaufen des Nebenkostenprivilegs über Ihre Möglichkeiten bei swb.

Bin ich verpflichtet meinen Vermieter über einen Wechsel des TV-Anbieters zu informieren?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter zu benachrichtigen. Da es ab dem 1. Juli 2024 gesetzlich nicht mehr gestattet ist, die Kabel-TV-Gebühren über die Nebenkosten abzurechnen, ist eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses nicht erforderlich.

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist hingegen dazu verpflichtet, Sie rechtzeitig darüber zu informieren, wann das Nebenkostenprivileg bei Ihnen endet und somit die Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten entfallen. Dies muss spätestens bis zum 30. Juni 2024 geschehen.

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Nutzen Sie die Programmvielfalt, mit einer Vielzahl an HD-Sendern.
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Hinweise zu Tarifen und Produkten


1)

Voraussetzung ist ein swb Breitbandanschluss mit mindestens 20 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit. Mtl. Grundpreis 9,99 € zzgl. UHD-Receiver, pro Haushalt mindestens 1 UHD-Receiver, maximal 5 UHD-Receiver. Erster UHD-Receiver einmalig 49,99 €, jeder weitere UHD-Receiver einmalig 99,99 € pro Stück. Versandkosten UHD-Receiver 9,95 €. Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Über ZuhauseTV erhält der Kunde Zugang zu Inhalten von ausgewählten Drittanbietern (bspw. Mediatheken, Online-Videotheken oder Premium-Apps). Ein Nutzungsvertrag bzgl. der Inhalte dieser Drittanbieter kommt allein zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.


3)
Abhängig vom verwendeten Endgerät.
4)

Abhängig von den jeweiligen Sendern.