Strom
zurückDer Erwerb neuer serienmäßig ausgestatteter Elektrofahrzeuge (keine Light Electric Vehicles [LEVs]) bei erstmaliger Zulassung in Bremen, Bremerhaven, Stuhr, Weyhe und Thedinghausen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag swb Strom proNatur oder swb Werder Strom mit swb abgeschlossen haben oder dem Antrag ein unterzeichnetes Auftragsformular für den Abschluss eines Stromvertrages swb Strom proNatur oder swb Werder Strom beifügen und den Gesamtenergieverbrauch an Strom von 30.000 kWh pro Jahr nicht überschreiten.
Der Antragsteller muss Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeuges sein, und das Fahrzeug muss im Land Bremen oder in den Versorgungsgebieten Stuhr, Weyhe und der Thedinghausen zugelassen werden bzw. sein.
Wie wird gefördert?
Die maximale Förderhöhe beträgt pro Antragsteller 1.000 Euro (inkl. MwSt.).
Förderbedingungen und -antrag zum Download (PDF, 428 kB)
Wer ist mein Ansprechpartner?
swb-Kundencenter Bremen oder swb-Kundencenter Bremerhaven
