Ein Kernstück des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung für Strom und Erdgas. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt: in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen unserer bisherigen "Allgemeinen Tarife" (insbesondere swb Strom basis und swb Erdgas basis). Die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitäts- und Erdgasversorgung von Tarifkunden (AVB Elt V, AVB Gas V) kommen weiterhin zur Anwendung bis Nachfolgeverordnungen erlassen werden.
Die Preise für die Strom- und Erdgasversorgung ändern sich dadurch nicht. Unsere "Allgemeinen Tarife" heißen nun "Grundversorgungstarife". Für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag gelten immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung.
Darüber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom oder Erdgas ohne Liefervertrag bezieht. Die Ersatzversorgung führt swb zu den Konditionen und Preisen der Grundversorgungstarife durch.