swb-Vertrag

swb-Vertrag
  • Fragt swb am Telefon oder per E-Mail meine Kunden- und/oder Vertragskontonummer ab?
  • Nein, swb wird weder am Telefon noch per E-Mail Kunden auffordern ihre Kunden- und/oder Vertragskontonummer mitzuteilen.

    Sollten Sie dazu aufgefordert werden, lehnen Sie es ab. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dazu aufgefordert wurden. Nutzen Sie hierfür einfach die bekannten Kontaktwege für Bremen oder Bremerhaven.

  • Welche Informationen benötigt swb bei meinem Umzug?
    • Kundennummer (K-) (auf Ihrer letzten swb-Rechnung)
    • Adresse
    • Kündigungsdatum
    • Name des Nachfolgers oder Name und Anschrift des Eigentümers
    • Neue Anschrift und Einzugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
    • Name des Vorgängers der neuen Wohnung oder die Zähler(end)nummer
  • Weshalb wird bei mehreren Vertragskonten mehrmals abgebucht?
  • Da pro Vertragskonto separate Abrechnungen erstellt werden, sind diese auch unabhängig voneinander zu begleichen.
  • Wie sind die Kündigungsfristen bei einer Wohnung bzw. einem Einfamilienhaus? Was muss ich dafür tun?
  • Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalendermonats, bei Umzug  zwei Wochen. Schicken Sie uns Ihre Kündigung bitte schriftlich per Post zu. Sie benötigen dazu folgende Angaben:

    • Kundennummer und/oder Vertragskontonummer (auf Ihrer letzten swb-Rechnung)
    • Adresse der Verbrauchsstelle, die gekündigt werden soll
    • Name des Nachfolgers oder Eigentümers
    • falls Sie umziehen, die Anschrift und das Einzugsdatum der neuen Verbrauchsstelle
    • Zählerstand und Angaben zum Nachfolger
  • Kann ich Änderungen z. B. Kündigungen usw. auch telefonisch aufgeben?
  • Daten zur Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer sowie Zählerstände und fristgerechte Umzugsmeldungen können Sie gern dem Kundenservice telefonisch in Bremen unter 0421 359–3590 oder Bremerhaven unter 0471 477–1111 durchgeben.

    Für die bequeme Mitteilung per Computer nutzen Sie unseren swb Online-Service. Ihre Kündigung schicken Sie uns bitte schriftlich per Post zu.

  • Warum erwartet swb einen Vertragsabschluss für die Energieversorgung mit mir als Eigentümer, wenn mein Mietobjekt leer steht?
  • In einer Wohnung oder einem Haus hat swb Zähler installiert, die Eigentum von swb sind und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Liegt vom Eigentümer kein Antrag auf Entfernung des Zählers vor, gehen wir davon aus, dass er ein Interesse an der kontinuierlichen Bereitstellung von Energie und Wasser hat.

    Der ermittelte Abschlagsbetrag für leer stehende Mietobjekte deckt in der Regel den Festpreis und einen geringen Energieverbrauch ab. Dieser kann zum Beispiel bei Wohnungsbesichtigungen oder im Winter zur Frostsicherung der Heizung entstehen. Ist der Eigentümer nicht bereit, einen Versorgungsvertrag für den Zeitraum des Leerstands abzuschließen, weist swb ihn darauf hin, dass der Zähler entfernt wird, um Missbrauch zu vermeiden. Diese so genannte Zählerlosnahme ist kostenlos.

    Mit der späteren Neusetzung beauftragt der Eigentümer einen Installateur, der swb die Fertigmeldung schickt. Während swb den neuen Zähler pauschal berechnet, sind durch die Neusetzung eventuell Arbeiten an der Hausinstallation nötig, für deren Kosten der Eigentümer aufkommt. Dies gilt auch für die Fertigmeldung.

  • Warum schreibt swb den Eigentümer wegen eines leer stehenden Mietobjektes an, wenn der Mieter noch dort wohnt?
  • Möglicherweise wurde der Mieter von einem anderen Energieversorger als swb beliefert und dieser Fremdversorgungsvertrag beendet.

    Wir informieren den Eigentümer mit einem Schreiben darüber, dass aktuell keine Versorgungsvertrag für das Mietobjekt besteht. Leider werden die Kunden von anderen Stromanbietern selten darauf hingewiesen, sich nach Ende der Laufzeit des Stromvertrags um einen Folgevertrag zu kümmern.

  • Warum wurde ich als Eigentümer von swb angeschrieben, obwohl ich einen Wohnungsverwalter habe?
  • Erste Möglichkeit: swb hatte bei der Erstellung des Schreibens keine Kenntnis über die Verwaltung. Nennen Sie uns in diesem Fall bitte den Verwalter, damit er in Zukunft angeschrieben wird.


    Zweite Möglichkeit: Der Verwalter ist ausschließlich für die Eigentumsverwaltung zuständig. Für die Vermietung sind Sie selbst verantwortlich. In diesem Fall teilen Sie uns bitte mit, ob die Wohnung leer steht oder bereits ein neuer Mieter eingezogen ist, der sich eventuell noch nicht angemeldet hat.

  • Der Mietvertrag mit dem Eigentümer ist noch nicht beendet. Warum schreibt swb dem Eigentümer, dass es für das Mietobjekt keinen Versorgungsvertrag gibt?
  • Für swb ist zunächst entscheidend, wann der Mieter seinen Versorgungsvertrag gekündigt hat. Die Beendigung des Versorgungsvertrags ist damit von der Laufzeit des Mietvertrags grundsätzlich abhängig; spätestens jedoch aber nach der Schlüsselübergabe.

    Durch die schriftliche Mitteilung an den Eigentümer über den entstandenen vertragslosen Zustand (Leerstand) seines Mietobjekts erhält er rechtzeitig die Möglichkeit, eventuelle Abweichungen mitzuteilen und die Vertragsverhältnisse umgehend zu klären.