Erdgas
zurückWas wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung von elektrischen Raumheizungen in bestehenden Gebäuden auf einen anderen Energieträger. Die neue Heizung kann auf Basis von Fernwärme, Gas oder Holzpellets betrieben werden. Wenn eine Versorgung mit Fernwärme möglich ist, wird die Umstellung auf Gas nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt für Einfamilienhäuser:
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 2.500
- bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 2.250 Euro
Der Zuschuss beträgt für Zweifamilienhäuser:
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 4.000 Euro
- bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 3.750 Euro
Der Zuschuss für Wohngebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten errechnet sich aus einem Festbetrag je Gebäude und einem variablen Betrag je Wohneinheit.
Zusätzlich kann ein Zuschuss zur Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude- oder Wohnungseigentümer.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Beratung und Antragstellung (vor Beginn der Maßname), bitte vereinbaren Sie einen Termin.
swb-Kundencenter Bremen oder swb-Kundencenter Bremerhaven
- Antrag (PDF, 57 kB)
- Richtlinie (PDF, 30 kB)
- Ausführungsbestimmungen (PDF, 55 kB)
