Strom
zurückGefördert wird der Neukauf von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und ähnlichen Fahrzeugen über den örtlichen Fachhandel.
Das Fahrzeug muss dem Stand der Technik entsprechen und als förderfähig eingestuft werden.Gefördert werden nur Elektrofahrzeuge, die mit der Lithium-Ionen Akkutechnologie ausgestattet sind.
Wer wird gefördert?
Privat- und Gewerbekunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag swb Strom bzw. swb Strom proNatur abgeschlossen haben.
Wie wird gefördert?
Die maximale Förderhöhe beträgt pro Antragsteller 125 Euro (inkl. MwSt.).
Die Höhe des Förderbetrages beträgt bei Elektrofahrzeugen mit Akkukapazitäten bis 20 Ah 50 Euro (inkl. MwSt.) pro Fahrzeug.
Bei Elektrofahrzeugen mit Akkukapazitäten über 20 Ah beträgt der Förderbetrag 100 Euro (inkl. MwSt.) pro Fahrzeug.
Der Förderbetrag erhöht sich um weitere 25 Euro, wenn gleichzeitig mit Antragstellung ein Ökostromvertrag bei swb abgeschlossen wird.
Förderbedingungen und -antrag zum Download (PDF, 1.063 kB)
Wer ist mein Ansprechpartner?
swb-Kundencenter Bremen oder swb-Kundencenter Bremerhaven
