Erdgas
zurückDie Neuerrichtung und Inbetriebnahme von Mikro-KWK-Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Nutzwärme.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Energieversorgungsvertrag Erdgas mit swb abgeschlossen haben oder dem Antrag ein unterzeichnetes Auftragsformular für den Abschluss eines Erdgasvertrages swb Erdgas proNatur beifügen und den Gesamtenergieverbrauch von 150.000 kWh pro Jahr bei Erdgas nicht überschreiten.
Es kann nur eine Förderung je Kunde beantragt werden.
Das betroffene Gebäude, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, muss von swb zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen mit Erdgas versorgt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 300 Euro für Mikro-KWK-Anlagen bis max. 3 kW el.
Weitere 50 Euro bei Abschluss eines swb Erdgas proNatur-Vertrages.
Förderbedingungen und -antrag zum Download (PDF, 176 kB)
Wer ist mein Ansprechpartner?
swb-Kundencenter Bremen oder swb-Kundencenter Bremerhaven
