Rechnungserklärung Energie
Durchblick frei Haus
Dies ist die Adresse des Rechnungsempfängers.
Diese Codierung enthält Informationen für die automatisierte Bearbeitung von Rückpost.
Hier werden Adresse und Kontaktdaten Ihrer swb aufgeführt.
Wir können schneller auf Ihre Wünsche eingehen, wenn Sie uns Ihre Kundennummer (K-) und Ihre Vertragskontonummer (A-) nennen. Die Kundennummer enthält wichtige Kundendaten, die Vertragskontonummer nennt die Verbrauchsstelle, für die Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Energie und Wasser beziehen. Bei zusätzlichen Verbrauchsstellen - z.B. in einer Parzelle - bekommen Sie eine weitere Vertragskontonummer.
Bitte halten Sie die Kundennummer und Vertragskontonummer bereit, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.
Dies ist die Ortsangabe der Verbrauchsstelle, die von Ihrer Postanschrift abweichen kann.
Wir empfehlen für die Zahlung den bequemen swb-Bankeinzugs-Service. Damit sparen Sie: den Weg zu Ihrer Bank, viel Zeit, sowie jeden Gedanken an fällige Zahlungstermine. An dieser Stelle der Rechnung teilen wir Ihnen mit, von welchem Konto fällige Beträge abgebucht werden.
Die wichtigsten Zahlen Ihres Energie- und Wasserverbrauchs im Überblick. Detaillierte Informationen zu Ihren Konditionen bezüglich Strom, Erdgas, Wasser und Entwässerung finden Sie auf den Seiten 3 bis 6.
hanseWasser Bremen GmbH
Schiffbauerweg 2
28237 Bremen
T 0421 988-1111
F 0421 988-1911
kontakt@hansewasser.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an hanseWasser.
Der Betrag, den wir Ihnen für den vergangenen Abrechnungszeitraum in Rechnung stellen.
Abzüglich eingegangener ZahlungenDie Beträge, die Sie für den Abrechnungszeitraum bereits gezahlt haben.Beiträge, die von den vorgesehenen Abschlägen abweichen, werden als Akontozahlungen bezeichnet.
Der Betrag, den wir Ihnen erstatten. (Dieser Betrag wird mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet. Sollte das Guthaben höher als der erste Abschlagsbetrag sein, zahlen wir die Differenz an Sie aus).
oder
Verbleibender ZahlbetragDer Betrag, den Sie noch an uns zu entrichten haben. (Sollte Ihre Rechnung eine Restforderung aufweisen, so ist diese mit der nächsten von Ihnen zu leistenden Abschlagszahlung zu entrichten. Im Falle des Bankeinzugs wird dieser Betrag automatisch von uns eingezogen).
Der für den genannten Abrechnungszeitraum ermittelte und zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihnen zu zahlende Teilbetrag für Energie und Wasser. Weitere Erläuterungen hierzu unter "Der Abschlagsbetrag" auf Seite 2.
Bitte nennen Sie uns bei Fragen oder Wünschen Ihre Kundennummer, damit wir Ihnen möglichst schnell weiterhelfen können.
VerbrauchsstelleDer Ort, für den diese Abrechnung gilt. Die Anschrift der Verbrauchsstelle kann von Ihrer Rechnungsanschrift abweichen.
VertragspartnerDie Person, die mit swb die Konditionen und Grundlagen dieser Rechnung vereinbart hat
Ihr Produkt von swb.
ZählpunktDefiniert den genauen Ort in einem Haus für die Lieferung von Energie oder Trinkwasser.
NetzbetreiberInternationale Lokationsnummer (ILN) des Netzbetreibers. Für das Versorgungsgebiet von swb ist der Netzbetreiber swb Netze.
Hier finden Sie Ihre Verbräuche von Energie und Wasser genau aufgeführt. Dabei ist der 31. Dezember des jeweiligen Jahres Stichtag für die Ökosteuer gegenüber dem Gesetzgeber. Aus diesem Grund finden Sie - auch wenn sich die Steuer nicht erhöht hat - immer eine Abrechnungszeile zum 31. Dezember.
Angegeben sind nur die letzten acht Ziffern der 12-stelligen Nummer auf Ihrem Zähler.
Da zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung kein aktuell abgelesener Zählerstand vorlag, hat swb Ihren Verbrauch hochgerechnet. Dabei können Differenzen zu Ihrem tatsächlichen Zählerstand entstehen. Wie Sie diese vermeiden, erfahren Sie unter "Die Verbrauchsermittlung" auf Seite 2.
Ablesung KundeDer von Ihnen abgelesene und uns mitgeteilte Zählerstand.
Ablesung swbDurch die swb Messung und Abrechnung GmbH abgelesener Zählerstand.
FremdablesungDurch den örtlichen Netzbetreiber abgelesener Zählerstand.
HT = Hauptzeit
NT = Nebenzeit
Strom/Erdgas/Wärme: 19,0 %
Wasser: 7,0 %
Kanalbenutzungsgebühr: ohne
Entwässerungsgebühr: ohne
Mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ wurde die Ökosteuer (Stromsteuer) in Deutschland mit Wirkung zum 1. April 1999 eingeführt. Ziele sind die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.
Kostenanteil aufgrund des Erneuerbare-Energien GesetzesDas „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“, kurz EEG, soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die ausschließlich auf der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung basieren. Das EEG legt Mindestvergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die EEG-Umlage finanziert.
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die KWKG-Umlage finanziert.
Kostenanteil aufgrund der StromnetzentgeltverordnungEnergieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mehr als 10 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen und mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen, werden seit dem 1. Januar 2012 von den Netzentgelten befreit. Damit will die Bundesregierung diese Unternehmen bei den Energiekosten entlasten. Die dadurch entstehenden Netzentgelt-Mindereinnahmen der Netzbetreiber sollen von allen anderen Endverbrauchern getragen werden.
Als Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Erdgasleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.
UmsatzsteuerFür alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.
Entgelt für den NetzzugangDer örtliche Netzbetreiber erhebt ein Entgelt für die Nutzung seines Stromversorgungsnetzes. Das Entgelt sichert u. a. den Bau und den Betrieb des Stromnetzes sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Netzbetriebs.
Ist die Steuer, die bei der Verwendung von Erdgas für die Erzeugung von Wärme erhoben wird.
KonzessionsabgabeAls Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Erdgasleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.
UmsatzsteuerFür alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.
Entgelt für den NetzzugangDer örtliche Netzbetreiber erhebt ein Entgelt für die Nutzung seines Stromversorgungsnetzes. Das Entgelt sichert u. a. den Bau und den Betrieb des Stromnetzes sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Netzbetriebs.
Hier ist die Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid zu finden.
