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zurückswb schließt Häuser in Bremerhaven-Lehe wieder ans Erdgasversorgungsnetz an
Nach der Gasexplosion und der Zerstörung eines Reihenmittelhauses im Bremerhavener Ortsteil Lehe am Sonntag, den 27. Mai, hat swb bereits am Dienstag damit begonnen, Haus für Haus wieder ans Erdgasnetz zu nehmen. Dies gilt ausschließlich für die Häuser, die der von der Einsatzleitung der Feuerwehr beauftragte Statiker nach seiner Prüfung frei gibt oder bereits frei gegeben hat.
Aus Sicherheitsgründen war die vor Ort verlegte Ringleitung an zwei Stellen vom Erdgasversorgungsnetz abgetrennt worden. Dadurch sind mehrere Häuser in der näheren und weiteren Nachbarschaft des zerstörten Hauses seit Sonntag ohne Erdgasversorgung. Die eingeleiteten Tiefbauarbeiten vor Ort dienen nicht, wie stellenweise von Anwohnern vermutet, der Nachbesserung, sondern dem Wiederanschluss dieser Häuser ans Erdgasnetz. Um die von der Versorgung getrennten Häuser wieder mit Erdgas versorgen zu können, muss swb diverse sogenannte Umschlussmaßnahmen durchführen.
Erst im März 2012 war in diesem Gebiet die obligatorische, im 12-Jahres-Rhythmus stattfindende Überprüfung der Erdgashausanschlüsse erfolgt, zeitgleich mit der jährlichen Stoßodorierung. Bei beiden Maßnahmen wurde nichts festgestellt, was Anlass zu einer sofortigen Unterbrechung der Erdgasversorgung gegeben hätte. Allerdings wurden dennoch einige Hausanschlüsse erneuert, um die Sicherheit auch für die nächsten 12 Jahre weiterhin uneingeschränkt zu gewährleisten. Auf vielfach geäußerten Wunsch aus der betroffenen Nachbarschaft prüft swb die Hausanschlüsse erneut und verweist in Einzelfällen, wie zum Beispiel der Prüfung der Hausinstallation, an die örtlichen Installationsbetriebe.
Zur Klärung der Ursache hat die Kriminalpolizei Ermittlungen aufgenommen, die von swb fachlich unterstützt werden. Auch auch am fünften Tag nach dem Unglück gibt es weiterhin keinerlei Erkenntnisse zu der Ursache. Hintergrund ist, dass die Schadensstelle wegen akuter Einsturzgefahr von den Sachverständigen der Kriminalpolizei noch nicht betreten werden kann.
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