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Unser Service zum Thema Wärme


Fragen? Wir tun unser bestes Sie zu beantworten


Warum gibt es eine Preisänderungsklausel für swb Wärme basis?

Bevor ein Unternehmen Wärme erzeugen und verteilen kann, muss die aufwändige Infrastruktur dafür geschaffen werden. Um den hierfür erforderlichen hohen Investitionen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die Fernwärmeversorgung geschaffen, die in der Regel auf eine langfristige Vertragsbindung gerichtet ist: die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“.

Lange Vertragslaufzeiten bedeuten aber nicht konstante Preise. Denn die Kosten für Brennstoffe, Material oder Personal unterliegen genauso Schwankungen, wie die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Hier kommen die sogenannten Preisänderungsklauseln ins Spiel. Sie sorgen dafür, dass die notwendigen Preisänderungen nur anhand entsprechend veränderter Kosten und Marktverhältnisse erfolgen und entsprechend nachvollziehbar sind.

>> weitere Informationen und Rechenbeispiele

Welche Faktoren beeinflussen die Preise für Fernwärme bei swb?

In Bremen und Bremerhaven wirken sich hauptsächlich Material-, Brennstoff- und Lohnkosten auf den Fernwärmepreis aus. Diese Faktoren lassen sich über Indizes des Statistischen Bundesamtes abbilden.

Die Preisänderungsklauseln von swb berücksichtigen:

  • Material- und Investitionskosten über den Investitionsgüterindex
  • Brennstoffkosten über Steinkohle- (nur Bremen), Heizöl- (nur Bremerhaven) und Erdgasindizes
  • den Wärmemarkt über den Zentralheizungsindex

Wer hilft bei Zahlungsproblemen, Mahnungen oder Sperrungen?

Es kann jedem passieren, dass das Konto durch eine Verkettung unglücklicher Umstände einmal nicht gedeckt ist. Wenn jedoch regelmäßig Zahlungsprobleme auftreten und Mahnungen im Briefkasten liegen, gilt es sich zu kümmern, um daheim nicht plötzlich im Dunkeln oder Kalten zu stehen. Zur Unterstützung haben wir an dieser Stelle viele relevante Informationen zusammengetragen. Die wichtigste Frage zuerst:

An wen kann ich mich wenden?

Unter dem Motto „Zappenduster ... das will niemand!“ sind auf der Homepage www.sos-stromsperre.de Ansprechpartner und viele weiterführende Hinweise für Kunden aufgeführt, denen eine Strom-, Gas- oder Wassersperre droht.
Damit die Versorgung des Haushalts erhalten bleibt, stehen Ihnen unter anderem Jobcenter, Amt für soziale Dienste, Schuldenberater oder die Verbraucherzentrale zur Seite. Sie unterstützen, um eine unangenehme finanzielle Situation zu entspannen, eventuelle Ansprüche auf Transferleistungen zu klären bzw. zu bewilligen und so die drohende Sperre abzuwenden.

Mahnungen sind immer ärgerlich. Zumal für deren Erstellung und Versendung Kosten entstehen, die derjenige tragen muss, der sie durch seine Nichtzahlung verursacht hat. Erfahren Sie, wie Sie bei Mahnungen reagieren sollten und welche Möglichkeiten Sie bei zwischenzeitlichen finanziellen Engpässen haben, um den monatlich fälligen Betrag zu senken.

Was tun, wenn ich eine Mahnung erhalten habe?

Am besten: umgehend zahlen und die Sache vergessen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Geld aufzubringen, wenden Sie sich entweder vor Ort oder telefonisch an den swb-Kundenservice in Bremen unter der Nummer 0421 359-3590 bzw. in Bremerhaven unter 0471 477-1111. Oder senden Sie uns eine Nachricht.
Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Sind Zwischenrechnungen möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine Zwischenrechnung zu jeder Zeit möglich. Für die entstehenden Aufwände entstehen Kosten in Höhe von 14,88 Euro.
Wenn Sie Zwischenrechnungen wünschen, sprechen Sie vor Ort oder am Telefon den swb-Kundenservice in Bremen (Tel. 0421 359-3590) oder Bremerhaven (Tel. 0471 477-1111) an. 

Wer ist zuständig für Leistungen zur Existenzsicherung?

Bei allen Fragen zur Existenzsicherung helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise und persönliche Beratungen vor Ort
in Bremen: in Bremerhaven

Was tun bei drohender Sperre der Allgemeinversorgung?

Plötzlich zappenduster kann es auch ohne eigenes Verschulden werden: Wenn Ihre Wohnungsverwaltung bzw. Ihr Vermieter Zahlungsrückstände bei swb hat, droht eine Sperre der Allgemeinversorgung – die etwa Strom für Aufzug, Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung sowie Heizung oder Trinkwasser umfasst.
Wenn Sie über eine drohende Sperre von swb informiert werden, setzen Sie sich bitte unbedingt – am besten zusammen mit anderen Mietern oder der Hausgemeinschaft – mit Ihrem Vermieter oder der Wohnungsverwaltung in Verbindung. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen, nutzen Sie bitte die auf dem Informationsanschreiben angegebene Möglichkeit, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Warum sind Mahnungen und Zahlungserinnerungen kostenpflichtig?

Das Erstellen und versenden von Mahnungen und Zahlungserinnerungen verursacht Kosten. Diese entstehen nur, weil nicht gezahlt wurde. Sie müssen von denjenigen bezahlt werden, die sie verursacht haben.

Was ist der Primärenergiefaktor?

Die Energieeinsparverordnung, EnEV, schreibt für Neubauten und demnächst auch für Bestandsgebäude einen Energiebedarfsausweis, einen Energiepass, vor. Als ein zentraler Wert fließt darin der so genannte Primärenergiefaktor ein. Je niedriger dieser ist, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden – was Ihnen bares Geld spart. Über ein unabhängiges Energieinstitut hat swb diese Faktoren für die einzelnen Wärmegebiete zertifizieren lassen.

In der interaktiven Wärmenetzkarte auf www.wesernetz.de finden Sie die Primärenergiefaktoren und weitere Informationen zu den Wärmenetzen.

Wie setzt sich eigentlich der Fernwärmepreis zusammen?

Der Wärmepreis besteht aus einem Grundpreis, einem Leistungspreis und einem Verbrauchspreis.

Über den Grundpreis sollen die Kosten abgebildet werden, die bei der Messung und Abrechnung der Wärme entstehen, wie die Kosten für Zählerwechsel, Zählerprüfung, Wartung, Ablesung, Abrechnung und Kundenbetreuung. Mit dem Leistungspreis wird ein Teil der fixen Kosten erwirtschaftet, die allein für das Vorhalten der Wärmeleistung anfallen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Wärmeerzeugungsanlagen und des Wärmeverteilungsnetzes.

Mit dem Verbrauchspreis wird der individuelle Wärmeverbrauch des Kunden abgerechnet, der von der Bauphysik des Gebäudes, der Wetterlage und den Verbrauchsgewohnheiten des Kunden abhängt.

Kann ich meine Rechnung bar zahlen?

In den swb-Kundencentern Bremen und Bremerhaven sind Bareinzahlungen nicht möglich – dafür aber bei allen Banken und Sparkassen.

Wichtig zu wissen: In den Postfilialen Weserpark, Roland-Center, Domsheide und Vegesacker Heerstraße in Bremen wird keine Einzahlungsgebühr berechnet, die übernimmt swb. Bei allen anderen Geldinstituten entstehen bei der Rechnungsbegleichung die für die jeweilige Bank üblichen Kosten.

Einfacher und garantiert zusatzkostenfrei ist der swb-Bankeinzug-Service. Die Einzugsermächtigung dafür können Sie schnell und einfach per Online-Service erteilen.

In unserer Rechnungserklärung Energie haben wir Ihnen zudem eine Beispielrechnung in allen Bestandteilen abgebildet. So wissen Sie gleich, was auf welchem Posten abgerechnet wird.

Welche Förderprogramme kommen für mich in Frage?

Wenn Sie Erdgas über einen Energievertrag von swb beziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf verschiedene Förderprogramme zu bewerben.

Hier finden Sie eine Übersicht.

Förderprogramm Wärme - Wenn Sie Ihre Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen Energieart (außer Erdgas) auf swb Wärme umstellen, fördern wir Ihre Maßnahmen mit bis zu 1.000€.

Förderprogramm Wartung - Wir fördern alle Maßnahmen, die zu einer optimalen Einstellung Ihrer Heizungsanlage dienen. Pro Wartung beträgt die Förderhöhe bis zu 25€.

Förderprogramm Gasumstellung - Im Rahmen der Gasumstellung fördern wir die Erneuerung von Endgeräten, die nicht auf die neu Gasqualität umgestellt werden können. Für neue Wärmeerzeuger beträgt die Förderhöhe bis zu 300€, für sonstige Geräte bis zu 100€.